Aktuelles von der Sozialstation

Winterfeier der Kirchl. Sozialstation-Eberbach e.V. im Restaurant am Leopoldsplatz

Am 03.02.2023 fand erstmals wieder eine Winterfeier der Kirchl. Sozialstation Eberbach e.V. statt. Bedingt durch Corona musste diese die letzten beiden Jahre leider ausfallen. Gefolgt waren der Einladung viele Kollegen und Kolleginnen und zahlreiche Mitglieder des Vorstandes, die bei einem leckeren Essen im Restaurant » Weiterlesen

Wenn Angehörige pflegen (Familienpflegezeit und Co / verschiedene Modelle für Berufstätige)

Wer auf einmal in die Situation gerät einen Angehörigen pflegen zu müssen, steht oftmals vor vielen neuen Herausforderungen und Fragen. Es gibt mittlerweile mehrere Optionen sich z.B. ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Mit der sogenannten Familienpflegezeit geht dieses mittlerweile sogar bis zu 24 Monate. Voraussetzung ist, das der Beschäftige einen nahen Angehörigen (mind. PG1) zu Hause pflegt bzw. versorgt.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber und/oder beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bezüglich der Vergütung in dieser Zeit.

 

Eine Auszeit beantragen

Wenn Sie jemanden zu Hause pflegen, brauchen Sie Auszeiten. Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Ersatzpflege - pro Jahr bis zu sechs Wochen sowie stundenweise. Professionelle Pflegekräfte oder Freunde und Verwandte können einspringen.

Anspruch: Die Pflegekasse zahlt max. 1612,-€ für 6 Wochen. Wurde der Anspruch auf Kurzzeitpflege    nicht aufgebraucht, können davon bis zu 806,-€ für die Ersatzpflege verwendet werden.

Antrag: Die erstattung der Kosten für die Ersatzpflege beantragen Sie bei der Pflegekasse. Das geht auch rückwirkend. Antragsformulare gibt es bei Ihrer zuständigen Kasse.